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   VGH Hessen, 30.09.2014 - 5 A 1967/13   

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https://dejure.org/2014,51180
VGH Hessen, 30.09.2014 - 5 A 1967/13 (https://dejure.org/2014,51180)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.09.2014 - 5 A 1967/13 (https://dejure.org/2014,51180)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. September 2014 - 5 A 1967/13 (https://dejure.org/2014,51180)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 A 337/13

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.2014 - 5 A 1967/13
    Allerdings können im Einzelfall die tatsächlichen Verhältnisse eine andere Funktionszuweisung erzwingen (ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 10. Juni 2014 - 5 A 337/13 -, Juris mit weiteren Nachweisen).

    "Überwiegend" bezieht sich allerdings auch darauf, dass die betreffende Straße im wesentlichen Teil ihres Verlaufs der zugedachten Funktion dienen muss (Senatsurteil vom 10. Juni 2014 - 5 A 337/13 -, a.a.O.).

  • VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17

    Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag

    Im Einzelfall können die tatsächlichen Verhältnisse auch eine andere Funktionszuweisung erzwingen (zum Ganzen Hess. VGH, Urteil vom 30. September 2014 - 5 A 1967/13 -, juris, Rn. 24 f.; Beschluss der Kammer vom 11. Mai 2017 - 6 L 821/17.KS -, juris, Rn. 11 ).
  • OVG Bremen, 24.08.2021 - 1 LC 174/20

    Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 OBG - Beirat;

    Um zu bestimmen, ob eine Straße lediglich zur Aufnahme des stadtteilbezogenen Verkehrs oder (auch) zur Aufnahme stadtteilübergreifenden Verkehrs bestimmt ist, kommt es insbesondere auf die gemeindliche Verkehrsplanung, die Lage der Straße im Gesamtverkehrsnetz, ihren Ausbauzustand, die straßenverkehrsrechtliche Einordnung und die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse an (vgl. entsprechend zum Ausbaubeitragsrecht: Nds.OVG, Urt. v. 09.08.2016 - 9 LC 29/15, juris Rn. 49; HessVGH, Urt. v. 30.09.2014 - 5 A 1967/13, juris Rn. 25; VG Lüneburg, Urt. v. 23.06.2010 - 3 A 213/07, juris Rn. 34; VG Arnsberg, Urt. v. 14.05.2009 - 7 K 358/08, juris Rn. 30).
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